Ab 1. Januar 2023 werden Leistungen für Psychotherapie vollumfänglich über die Grundversicherung abgerechnet. Die Zusatzversicherungen werden voraussichtlich von nahezu allen Krankenkassen nicht mehr zur Abrechnung von psychotherapeutischer Leistung zugelassen!

Voraussetzung ist eine Anordnung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt (Formular). Auch Fachärzte aller Richtungen können bei Krisen und Neudiagnosen eine Anordnung für Psychotherapie ausfüllen – einfach nur über 10 anstatt 15 Sitzungen.

Paarsitzungen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls über die Grundversicherung abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer/Ihrem Psychotherapeut:in.

Sexualtherapie kann über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn Sie durch eine:n eidgenössisch anerkannte:n Psychotherapeut:in durchgeführt wird.

Informationen zum Anordnungsmodell

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Alle Therapeut*innen in unserer Praxis verfügen über mindestens eine Basisausbildung EFT-Paartherapie und/oder weiterführende Paartherapieausbildungen (EFT oder Paarlife u.ä.)