In der Praxis für Sexual- und Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit verschiedene Therapiearten und Beratungen zu erhalten. Neben der Spezialisierung auf Paare und Sexualität, sind wir aufgrund der allgemein-psychotherapeutischen Ausbildung in der psychotherapeutischen Grundversorgung tätig.

Klicken Sie auf die einzelnen Therapie- und Beratungsformen, die für Sie von Interesse sind.

Titelwirrwarr

Es ist manchmal gar nicht so einfach, die richtige Ansprechperson zu finden, wenn es um persönliche Probleme, Krisen oder Zweifel geht. Im Telefonbuch finden sich seitenweise Therapeuten und Berater, die ihre Dienstleistungen anbieten. Doch welcher ist der richtige für mein Anliegen? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut? Gerne bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel:

Psychiater sind Ärzte, die sich auf die medikamentöse Behandlung von psychischen Krankheiten spezialisiert haben. Teilweise behandeln sie jedoch auch Menschen psychotherapeutisch, d. h. ohne Medikamente. Psychiater sind bei schwerwiegenderen psychischen Problemen sicherlich die richtigen Ansprechpartner, sie können aber auch leichtere Fälle von psychischen Problemen behandeln oder bei sonstigen Krisen zu Rate gezogen werden.

Psychiater rechnen über die Grundversicherung ab.

Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und sich durch eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie auf die Behandlung psychischer Störungen spezialisiert. Sie selbst verschreiben keine Medikamente. Die meisten Psychotherapeuten arbeiten jedoch bei Bedarf mit einem oder mehreren Psychiatern zusammen, falls neben der Psychotherapie auch Medikamente eingesetzt werden sollen.

Psychotherapeuten rechnen mit der Zusatzversicherung der Krankenkassen ab.

Berater haben ganz unterschiedliche Ausbildungshintergründe: Sie können Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Theologen, Psychologen, Pädagogen u. v. m. sein – theoretisch kann sich jeder als Berater selbständig machen.

Berater können nicht mit der Krankenkasse abrechnen – weder über die Grundversicherung noch über die Zusatzversicherung.

Die Sexualtherapie ist kein von den Krankenkassen anerkanntes Therapieverfahren. Jeder und jede darf sich Sexualtherapeut*in, Sexolog*in oder Sexualberater*in nennen. Nur wer eine postgraduale Ausbildung in Psychotherapie abgeschlossen bzw. wer einen Facharzttitel (FMH) hat, darf mit den Krankenkassen über die Zusatzversicherung bzw. über die Grundversicherung abrechnen (siehe Kosten).

Genauere Informationen zum 2011 in Kraft getretenen Psychologieberufegesetz (PsyGe) finden Sie hier.